Gesetzliche Regelungen

Die Anforderungen

Ursachen für Umweltschäden sind häufig betriebliche Störfälle, aber auch im bestimmungs- gemäßen Betrieb sind Emissionen wassergefährdender Stoffe oft nicht völlig zu vermeiden. Die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind sehr streng.

Die Strenge betrifft in erster Linie den Betreiber, denn er ist dafür verantwortlich, dass seine Anlagen mindestens nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden (§62 Wasserhaushaltsgesetz).

Für alle Anlangen sind die Grundsatzanforderungen nach §3 der Anlagenverordnung (VAwS) zu erfüllen: Die Anforderungen Ursachen für Umweltschäden sind häufig betriebliche Störfälle, aber auch im bestimmungsgemäßen Betrieb sind Emissionen wassergefährdender Stoffe oft nicht völlig zu vermeiden. Die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind sehr streng.

“Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden.”

Damit verbunden ist eine Hinweispflicht beim Aufbau der Anlagen, die vom Fachplaner und Anlagenbauer erbracht werden muss. Andernfalls droht im Schadensfall dem beratenden Fachmann eine Regressforderung.